AGB

AGB – CUT Studios GmbH
(Stand: 03.01.2023)
1. Allgemeines

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der CUT Studios GmbH, im Folgenden “CUT Studios“ genannt, und dem Auftraggeber, im Folgenden “Kunde” genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für zukünftige Folgeaufträge des Auftraggebers gelten die AGB entsprechend. Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben sind nur dann gültig, wenn sie von CUT Studios schriftlich bestätigt wurden.
1.2. Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Dienstleistungen und/oder Werke u.a. der Filmproduktion, im Folgenden als “Produktion” bezeichnet. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Produktion entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

2. Vertragsabschluss

2.1. CUT Studios unterbreitet dem Kunden ein schriftliches, verbindliches Angebot, welches vom Kunden innerhalb einer konkreten Frist, die jeweils dem Angebot zu entnehmen ist, schriftlich angenommen werden kann.
2.2. Das Angebot von CUT Studios für eine Produktion beruht auf den Vorgaben des Kunden. Die Produktion erfolgt auf Grundlage eines Drehbuchs, Storyboards, Konzepts oder vergleichbaren Grundlagen, die dem Kunden eine Orientierung geben sollen, aber nicht bindend sind. Vielmehr bedarf es stets einer künstlerischen Interpretation durch CUT Studios am Filmset entsprechend der örtlich vorgefundenen Gegebenheiten. Gleiches gilt für Kalkulationen, die dem Kunden als Orientierung dienen sollen.

3. Haftung

3.1. CUT Studios haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht, soweit Leben oder Gesundheit betroffen sind.
3.2. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CUT Studios.
3.3. CUT Studios leistet Gewähr, dass das finale Produkt frei von Rechten Dritter ist. Sollte dies aufgrund des Erwerbs von Zusatzmaterial, beispielsweise Musik, nicht der Fall sein, so wurden entsprechende Lizenzen erworben.
3.4. Der Kunde haftet für Material (Fotos, Film, Texte etc.), welches er für eine Produktion zur Verfügung stellt und gewährleistet, dass durch die Zurverfügungstellung keine Rechte Dritter verletzt werden. Soweit Dritte Ansprüche gegen CUT Studios auf Grund der Verwendung von Materialien, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat, geltend machen, verpflichtet sich der Kunde gegenüber CUT Studios zum Ausgleich des insoweit eintretenden Schadens.
3.5. Sollte der Kunde wünschen, dass Mitarbeiter sich im Bild aufhalten, so hat der Kunde Sorge zu tragen, dass entsprechende Einverständniserklärungen und Rechteabtretungen von den Mitarbeitern vor Beginn der Produktion eingeholt werden.
3.6. Sollte der Kunde eine Maschine oder ein Gerät zur Verfügung stellen und deren Nutzung wünschen, muss von Kundenseite aus sichergestellt sein, dass dieses ausreichend gegen Beschädigung, Verlust und/oder Diebstahl versichert ist. Der Einsatz des Geräts erfolgt unter Ausschluss sämtlicher Haftung.

3.7. CUT Studios kann nicht für Störungen von Betriebsabläufen durch das Projekt und seine Umsetzung haftbar gemacht werden. Die vom Kunden vorgegebenen Einsatzorte und -zeiten sind einzuhalten.

4. Bedingungen für eine Produktion

4.1. Der Kunde muss vor Produktionsbeginn einen weisungsberechtigten Ansprechpartner gegenüber CUT Studios benennen. Diese Weisungen sind auch in mündlicher Form bindend.
4.2. Das Abgabeformat der Produktion muss vor Beginn des Projekts von beiden Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.
4.3. Die Nutzungsrechte der Produktion werden im Angebot schriftlich festgehalten und sind ausschließlich für diesen Einsatzzweck, –zeitraum und –ort vorgesehen.
4.4. Sollten während der Produktion Änderungswünsche des Kunden entstehen, müssen diese durch CUT Studios umgehend auf Mehrkosten geprüft werden. Änderungswünsche, die die Gesamtästhetik des Films zerstören, die aufgrund kreativer Gestaltung oder der technischen Machbarkeit dringend abzuraten sind, dürfen von CUT Studios abgelehnt werden.
4.5. Änderungen müssen schnellstmöglich, aber binnen 14 Tagen schriftlich genannt werden. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
4.6. CUT Studios gibt eine Anzahl der vereinbarten Korrekturschleifen im Angebot an. Weitere Korrekturschleifen können nur durch Mehrkosten realisiert werden.
4.7. Sollte ein laufendes Projekt auf Wunsch des Kunden gestoppt oder vorzeitig beendet werden, darf CUT Studios alle anfallenden Kosten umgehend abrechnen.
4.8. Künstlerische Differenzen innerhalb des vereinbarten Konzepts stellen keinen Mangel dar.
4.9. Geschmacksretouren sind bei CUT Studios ausgeschlossen.

5. Lieferung einer Produktion

5.1. Der Abgabetermin wird durch den Kunden und CUT Studios bei Projektbeginn gemeinsam bestimmt.
5.2. Verzug und sich ändernde Abgabetermine müssen schnellstmöglich besprochen und vereinbart werden.
5.3. Wenn der Abgabetermin durch nicht durch CUT Studios zu vertretende Gründe trotz der gebotenen Sorgfalt nicht eingehalten werden kann, nennt CUT Studios umgehend mit Entstehung des Hinderungsgrundes einen neuen Abgabetermin. Bei außergewöhnlichen Umständen ist CUT Studios nicht verpflichtet, für die entstehenden Kosten eines möglichen Verzuges der Produktion aufzukommen.
5.4. Sollten kurzfristige Änderungen einen bestimmten Abgabetermin in Gefahr bringen, kann CUT Studios anfallende Mehrkosten dem Kunden unmittelbar in Rechnung stellen. Selbst, wenn die Höhe vorher nicht genau definiert werden kann.
5.5. Kann CUT Studios den Abgabetermin nicht einhalten, so wird der Kunde umgehend informiert und es wird ein neuer Abgabetermin vereinbart.

6. Rechte und Nutzung einer Produktion

6.1. Das Eigentum am gesamten Rohmaterial, dazu zählen etwa unbearbeitete Film-, Ton- und Fotoaufnahmen, verbleibt ausschließlich bei CUT Studios. Jede Verwendung muss schriftlich genehmigt werden.
6.2. Neben Film-, Ton- und Fotoaufnahmen unterliegen auch sämtliche weiteren Werke, z.B. Konzepte, Storyboards und vergleichbare künstlerische Werke von CUT Studios dem urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt, die widerrechtliche Nutzungen unseres geistigen Eigentums wird schadenersatzpflichtig verfolgt.
6.3. Der Umfang der Nutzung des Endprodukts wird in der Regel durch das Angebot festgehalten und ist rechtlich bindend. Falls nicht anders festgelegt, erhält der Kunde das ausschließliche Recht zur Nutzung im Online Bereich. Dazu zählt die Einbindung auf der Firmenwebsite und die Verwendung in Social Media Kanälen. Nicht enthalten sind die Nutzungen in Verbindung mit sog. „Ads“ als Anzeigenwerbung, sowie für die TV- und Kinoausstrahlung, Radiowerbung und jegliche Form von Printwerbung. Die entsprechenden Lizenzkosten sind mit CUT Studios abzustimmen.
6.4. Sollte der Auftraggeber eine Ausweitung der Nutzungsrechte wünschen, so kann CUT Studios ihm ein Angebot vorlegen, das die neuen Nutzungsrechte umfasst und die entstehenden Kosten in einem Angebot auflisten.
6.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle zukünftigen Bearbeitungen oder Änderungen ausschließlich durch CUT Studios vornehmen zu lassen.
6.6. Eine Weitergabe von RAW Materialien oder Projektdateien an den Kunden ist nicht möglich.
6.7. CUT Studios darf Nutzungsrechte im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung durch Dritte ausüben lassen.
6.8. Die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt durch Abgabe des Endprodukts und vollständiger Zahlung allen offenen Beträge gegenüber CUT Studios.
6.9. CUT Studios erhält vom Kunden ein Nutzungsrecht aller nicht internen Filme, Videos, Fotos, Tonaufnahmen, Konzeptideen, Storyboards und Drehbücher, sowohl in ihrer Endfassung, als auch in unbearbeiteter und nicht verwendeter Fassungen für die öffentliche Nutzung und Bewerbung der Aktivitäten von CUT Studios. Dabei darf das Material von CUT Studios unentgeltlich genutzt werden. Dabei können diese zu neuen Fassungen zusammengestellt werden und mit Materialien anderer Projekte kombiniert werden (z.B. für sog. „Showreels“ oder Referenzen). Dieses Nutzungsrecht gilt zeitlich und räumlich uneingeschränkt.

7. Daten

7.1. CUT Studios behält sich vor, Roh- und Projektdaten zu Archivierungszwecken auf Festplatten einzulagern.
7.2. Alle abgenommenen Produktionen werden bei CUT Studios in der Regel für 3 Jahre eingelagert, danach werden sie ohne Mitteilung gelöscht. Über diesen Zeitraum hinaus kann eine Sicherung auf den Datenträgern von CUT Studios nur im Auftrag des Kunden gegen Übernahme der jährlichen Unkosten erfolgen. CUT Studios übernimmt keine Haftung für die Verschlechterung oder den Verlust der eingelagerten Materialien.
7.3. Informationen zum Datenschutz stellt CUT Studios online hier bereit: https://cutstudios.de/datenschutz/

8. Mehrkosten, Nebenleistungen und Reisekostenerstattung

8.1. Der vereinbarte Endpreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Produkts.
8.2. Sollten manche Posten auf Schätzungen basieren (z.B. Musiklizenzen, Gagen, Buy-Outs, Fahrtkosten u.a.), werden diese zu erwartenden Mehrkosten dem Kunden von CUT Studios mitgeteilt und im Angebot angepasst.
8.3. Es gibt keine Verpflichtung gegenüber dem Kunden darauf hinzuweisen, falls es zu einer Überschreitung der im Angebot festgelegten Kalkulation um bis zu 15 Prozent im Laufe der Produktion kommt. Erhöhen sich die Kosten um mehr als 15 Prozent des ursprünglich angebotenen Betrags, so teilt CUT Studios dies dem Kunden mit.
8.4. Sollten personelle Mehrkosten, in Form von beispielsweise Überstunden von Mitarbeitern während einer Produktion entstehen, so hat der Kunde diese Kosten zu tragen. Sollten Überstunden entstehen, so wird dies mit dem Kunden kommuniziert. Überstunden werden nach der zehnten Stunde mit folgenden Zuschlägen erhoben:
11. Stunde: 25%
12. Stunde: 25%
13. Stunde: 50%
ab der 14. Stunde: 100%
8.5. Mehrkosten, die durch externe Dienstleister verursacht werden, (z.B. bei Zeitverzug/Überstunden) müssen vom Kunden getragen werden.
8.6. Sollte die Ruhezeit zwischen Drehtagen elf Stunden unterschreiten, so wird jede angefangene Unterstunde mit 100% Zuschlag berechnet.
8.7. Bei allen für die Erfüllung des vereinbarten Auftrags notwendigen Reisen, auch zu Vorbesichtigungen, Vorgesprächen und Fahrten zu z.B. Verleihfirmen, berechnet CUT Studios 0,40 Euro/km. Bei Bahnreisen werden vorzugsweise 2. Klasse-Tickets mit Sitzplatzreservierung gebucht. Flugreisen werden ab 500 Kilometern zum Ziel unternommen oder nach Abstimmung mit dem Kunden, vorzugsweise werden Economy Class-Tickets mit Sitzplatzreservierung gebucht.
8.8. Bei notwendigen Übernachtungen, die nicht vom Kunden organisiert und bezahlt worden sind, bucht CUT Studios ohne weitere Absprache mit dem Kunden Einzelzimmer bis zu 100 Euro/p.P./Nacht. Es kann im Einzelfall mit dem Kunden entschieden werden, ob eine Übernachtung notwendig ist.
8.9. Sollte seitens des Kunden keine vollständige Verpflegung für Drehtage erfolgen, so wird eine Verpflegungspauschale von 25 Euro/p.P./Tag berechnet.
8.10. Bei Verschiebung von Terminen seitens des Kunden ist CUT Studios berechtigt alle insoweit entstandenen Mehrkosten abzurechnen.

9. Zahlungsbedingungen, Mitwirkung, Abnahme

 

9.1. Alle angegebenen Preise sind Netto-Preise.
9.2. CUT Studios berechnet dem Kunden mit Erteilung des Auftrags eine Anzahlung/ Vorausleistung i.H.v. 50 % des mit erteiltem Angebot veranschlagten Auftragsvolumens. Eine weitere Abschlagszahlung i.H.v. 25 % des veranschlagten Auftragsvolumens wird nach Abschluss der Dreharbeiten/ der Produktion abgerechnet und sofort zur Zahlung fällig. CUT Studios ist berechtigt, die Fortführung des Projekts vom Eingang der Abschlagszahlungen abhängig zu machen.
9.3. Der Kunde kann zur ordnungsgemäßen Fortführung oder zur Erledigung eines Projekts zur Mitwirkung verpflichtet sein, indem er z.B. eine Auswahl nach den Vorschlägen von CUT Studios zu treffen hat. Der Kunde ist verpflichtet, seiner Mitwirkungspflicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch CUT Studios nachzukommen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde mit seiner Mitwirkungspflicht im Verzug und ist gegenüber CUT Studios zu Schadenersatz verpflichtet. Der Schaden kann auch in dem offenen Auftragsvolumen gem. des erteilten Angebots bestehen.
9.4. Die Abnahme der Vertragsleistung findet nach Fertigstellung statt. Der Kunde ist nur dann zur Verweigerung der Abnahme oder zur Abnahme unter Vorbehalt berechtigt, wenn das Werk nicht den vertragsgemäßen Zustand aufweist und mit wesentlichen Mängeln behaftet ist. Der Kunde hat diese Mängel zu benennen, CUT Studios wird unverzüglich die Dauer der Mängelbeseitigung benennen und eine vertragsgemäße Leistung erbringen. Der Abschluss der Nacharbeiten wird von CUT Studios unverzüglich angezeigt.
9.5. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach 14 Werktagen nach Vorlage des abnahmefähigen Werkes als bewirkt. Hat der Kunde das Werk ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt das Werk nach 7 Werktagen ab Beginn der Benutzung als abgenommen. Vorbehalte sind innerhalb dieser Fristen geltend zu machen.

10. Geheimhaltungspflicht

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse von CUT Studios i.S.d. § 2 GeschGehG Stillschweigen zu wahren und entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Sanktionen bei Verstößen richten sich nach §§ 6 ff. GeschGehG.
10.2. Die Dauer der Geheimhaltungsverpflichtung besteht zeitlich unbegrenzt und über das Vertragsverhältnis hinaus.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2. Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

12. Datenschutzerklärung

12.1 Der Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert in unserem Unternehmen. Wir verarbeiten personenbezogene Daten der Kunden nur, soweit dies zur Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist.
12.2 Die Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
CUT Studios GmbH
Film- & Medienproduktion
Park Office
Thomas-Eßer-Straße 86
53878 Euskirchen
12.3 Wenn Sie uns mit der Erstellung eines Projekts beauftragen, speichern wir für die Durchführung des Auftrags personenbezogene Daten des Kunden. Hierzu gehören:
Name, Vorname, Firma
Adresse (Rechnungs- und Lieferadresse)
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse
Zahldaten
12.4 Die Daten sind zur Abwicklung des Auftrags zwingend notwendig. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
12.5 Zur Erfüllung des Auftrags kann es auch notwendig sein, die Daten an am Auftrag zu beteiligende Dritte weiterzugeben. Es gilt der Grundsatz der Datenknappheit, d.h. Dritten werden nur die Daten zur Verfügung gestellt, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgabe zwingend benötigen.
12.6 Die für den Auftrag erhobenen personenbezogen Daten werden nach Durchführung des Auftrages gelöscht. Kunden haben weiterhin jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft und das Recht auf Berichtigung der Daten. Eine einfache, formlose Anfrage ist ausreichend.

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